Der neueste Beitrag vom 08.07.2016

Sicherungsabreden können unwirksam sein, wenn sie vorsehen, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet. 

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Anlage selbst nachgebessert: Mängelansprüche ausgeschlossen!

1. Beseitigt der Besteller einer Holzpelletheizung einen Mangel selbst, ohne zuvor dem Werkunternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, stehen ihm keine vertraglichen oder gesetzlichen Ersatzansprüche zu...

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Der Vertragsschluss durch einen Architekten trägt regelmäßig die Vermutung eines Fremdgeschäfts im Namen des Bauherren in sich. Das gilt aber nicht, wenn der Architekt bei anderen Bauvorhaben ausdrücklich klargestellt hat, im Namen des jeweiligen Bauherrn zu handeln.

 

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Es ist eher die Regel, dass es Änderungen oder Ergänzungen zu Bauaufträgen gibt. Das Problem ist dann die Frage der Bezahlung...

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Sind Baukostenvereinbarungen Inhalt des Vertrages, stellt die Überschreitung der Baukostenobergrenze einen Mangel dar. Welche Folgen ergeben sich daraus?
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Im Fall einer Änderung der Bauausführung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B sind der Neufestlegung des Preises die Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen, die durch die Leistungs- und damit Preisgrundlagenänderung entstehen. Dazu ist eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der für den Hauptauftrag maßgebenden Kalkulationsmethoden anzustellen.
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Kann im Rahmen eines BGB-Vertrages ein Kostenvorschuss auch schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden? 
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Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Verbraucher gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. nur zu, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass die "Haustürsituation" entscheidender Beweggrund für die Abgabe seiner Vertragserklärung war...
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Die Frage, ob ein mit der Bauleitung beauftragter Architekt als Scheinselbstständiger und somit als Arbeitnehmer anzusehen ist, ist anhand der Art und Weise der Durchführung des Vertrags zu beantworten.
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