Höhe der Sicherheiten

15% Einbehalt + 5% Vertragserfüllungsbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam! 
Abschlagszahlungsregelungen, die vorsehen, dass der Auftraggeber trotz vollständig erbrachter Werkleistung einen Teil des Werklohns einbehalten darf, können zur Unwirksamkeit einer Sicherungsabrede betreffend eine Vertragserfüllungsbürgschaft führen, wenn sie in Verbindung mit dieser bewirken, dass die Gesamtbelastung durch die vom Auftragnehmer zu stellenden Sicherheiten das Maß des Angemessenen überschreitet. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem am 04.07.2016 veröffentlichten Urteil vom 16.06.2016 im Anschluss an sein Urteil vom 09.12.2010 entschieden. 

BGH, Urteil vom 16.06.2016 - VII ZR 29/13

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