Der neueste Beitrag vom 25.05.2016
Hat der Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen dem Versicherer soweit möglich unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, ist diese Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit weit gefasst.
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25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gegen den mit der Vollarchitektur beauftragten Architekten beginnt erst mit Abschluss der Objektbetreuung zu laufen, die ihrerseits noch nicht beendet ist, solange noch Gewährleistungsfristen gegen Bauhandwerker und Unternehmer laufen.
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25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Vertrag über die Planung und Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung eines Fußbodenaufbaus ist ein Werkvertrag.
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13.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
In einem Newsletter informiert das Finanzamt zur Abrechnung bei Schwellenwerten im Vergaberecht
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13.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Wenn Streit über geleistete Zahlungen besteht, sind Nachweise nötig. Wer muss was beweisen?
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13.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftragnehmer, der einen Anspruch auf Vergütung oder Erstattung von Mehrkosten wegen einer Bauzeitverlängerung geltend macht, hat im Einzelnen konkret darzulegen, dass die Mehrkosten auf einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Bauzeitverlängerung beruhen.
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24.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Eine Anfechtung der Abnahmeerklärung (§ 123 BGB) wegen arglistiger Täuschung oder Organisationsverschulden muss konkret für jeden einzelnen Mangel dargelegt und nachgewiesen werden.
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24.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Geltendmachung eines Nachtrags wegen geänderter und zusätzlicher Leistungen berechtigt den Auftraggeber nicht dazu, einen Pauschalpreisvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
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24.04.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Bei öffentlichen Vergaben gilt:
Ein Angebot eines Bieters, das in erheblichem Umfang Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Bieters einführen will, ist wegen Änderung der Vertragsunterlagen auch dann auszuschließen, wenn die Vertragsunterlagen bestimmte Modalitäten des Auftrags nicht regeln, da in diesen Fällen ergänzend die allgemeinen Regelungen des BGB gelten.*)
VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15
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