Der neueste Beitrag vom 30.06.2019

Ein Arbeitgeber lies ein Kündigungsschreiben durch einen Boten in den Briefkasten der Mitarbeiterin einwerfen. Hierbei handelte es sich jedoch um einen Sonntag. Strittig ist, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

 

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Verhält sich ein Arbeitnehmer gegenüber Kunden unfreundlich wird das als Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten gewertet.

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Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet beziehungsweise minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

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Wer denkt, er sei nicht ausreichend vergütet, kann deshalb nicht die Arbeit verweigern. Ansonsten riskiert er eine fristlose Kündigung.

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Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i. S. des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen. Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat.

 

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Eine Frau aus dem Landkreis Fulda fühlte sich aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie leidet an psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitplatz zurückführt. Hierfür beantragte sie gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung.

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Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem „in der Regel“ vorhandenen Personalbedarf beruht. Dies gebietet eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung.

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Auch zu Weihnachten gibt es knifflige arbeitsrechtliche Fragen...

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Regelmäßig führen Versäumnisse des Arbeitnehmers bei der ordnungsgemäßen Erfassung der Arbeitszeiten zur arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Ob es sich aber in jedem Falle um einen Arbeitszeitenbetrug handeln muss, ist vom Einzelfall abhängig...

 

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