Der neueste Beitrag vom 18.11.2022
Der Zusatz "oder gleichwertig" macht es im Einzelfall nicht entbehrlich, in den Ausschreibungsunterlagen Parameter für die Gleichwertigkeit angebotener Erzeugnisse festzulegen.

 

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Unter besonderen Voraussetzungen ist eine produktspezifische Ausschreibung möglich.

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Die Vergabestellen sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen klar und eindeutig zu formulieren und Widersprüchlichkeiten zu vermeiden. Das bedeutet...

 

 

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Oft besteht Unklarheit, ob es sich bei dem Auftraggeber um einen öffentlichen Auftraggeber handelt. Die Beurteilung dessen hat Auswirkungen auf die rechtlichen Spielregeln.

 

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Aufklärungsgespräche dienen lediglich der Klärung etwaiger Zweifel, nicht aber der Behebung von Verständnisproblemen. Dass letztere nicht auftreten, obliegt der Sorgfalt des Bieters - sein Angebot muss aus sich heraus verständlich sein.

 

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Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Das gilt nicht bei "Verstößen" gegen interpretierbare oder gar missverständliche beziehungsweise mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen.

 

 

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Eine mehrmonatige Verschiebung der Bauzeit stellt eine Änderung der ursprünglichen Vertragsunterlagen dar.

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Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden von der Wertung ausgeschlossen. Muss die Änderung eine bestimmte Relevanz aufweisen? Nein, weil....

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Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Feststellung eines unangemessen hohen Angebotspreises muss jedoch auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts beruhen.

 

 

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