Bei Verstößen gegen die DIN-Normen stellt sich die Frage, ob die Leistung dann allein deshalb mangelhaft ist...
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die (lange) Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB von fünf Jahren für Arbeiten bei Bauwerken findet für die nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Tennishalle Anwendung, wenn die Photovoltaikanlage zur dauernden Nutzung fest eingebaut wird, der Einbau eine grundlegende Erneuerung der Tennishalle darstellt, die einer Neuerrichtung gleich zu achten ist, und die Photovoltaikanlage der Tennishalle dient, indem sie eine Funktion für diese erfüllt. Das wurde auch schon einmal anders gesehen...
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Schadensersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers setzt voraus, dass zwischen dem Auftraggeber und dem beratenden Unternehmen ein Beratungs- oder zumindest ein - ggf. sogar unentgeltlicher - Gefälligkeitsvertrag zustande gekommen ist...
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung von (restlicher) Vergütung setzt voraus, dass die Leistung abgenommen wurde bzw. abnahmereif ist. Ist die Nutzung der Werkleistung eine stillschweigende Abnahme?
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Auch eine Abnahme mit Mängeln ist eine Abnahme!
Liegt eine ausdrückliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers vor, stehen vorhandene Mängel deren Wirksamkeit selbst dann nicht entgegen, wenn es sich um schwerwiegende Mängel handelt.
OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2014 - 11 U 79/14
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers wird erst fällig, wenn Leistung zuvor abgenommen wurde...
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
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12.07.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Den Unternehmer treffen beim Werkvertrag nebenvertragliche Aufklärungs- und Beratungspflichten, deren Inhalt und Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet, insbesondere nach dem Beratungsbedarf des Bestellers und dem Fachwissen des Unternehmers, von dessen Vorhandensein im erforderlichen Umfang der Besteller ausgehen kann ist.
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