Der neueste Beitrag vom 30.09.2018

Der Sachverständige hat sämtliche Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, um die Beweisfragen eindeutig, sicher und endgültig zu beantworten. Allein er entscheidet, ob und in welchem Umfang Bauteilöffnungen, Materialentnahmen oder -prüfungen, technische Untersuchungen oder dergleichen erforderlich sind. Die Frage ist, wer Bauteilöffnungen vornehmen muss, wenn diese notwendig werden?

 

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