Der neueste Beitrag vom 24.09.2012

Eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund wegen Mängeln des Werks kann anzuerkennen sein, wenn dem Auftraggeber ein Festhalten an dem Vertrag wegen grober Mängel der bisherigen Teilleistungen nicht zuzumuten ist...

 

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Zur vertraglichen Beschaffenheit gehört, dass die gelieferte und eingebaute Sache den technischen Vorschriften entspricht und nicht von der erteilten Zulassung abweicht. Das kann dann ein Problem werden, wenn gelieferte Geräte auch einzupassen sind...

 

 

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Die Sicherung des Zugangs des Schriftverkehrs hat in der Baurechtspraxis eine hohe Bedeutung. Der Zugang wichtiger Schreiben ist das Nadelöhr für die Beurteilung von Rechtsverhältnissen und entscheidet über Sieg oder Niederlage in Rechtsstreitigkeiten mit. Damit Dokumente Rechtswirkungen erzeugen, müssen sie zugehen. Versäumnisse im Zugangsnachweis rächen sich mit Forderungsverlusten. Es reicht also nicht aus, das richtige Schreiben zum richtigen Zeitpunkt zu finden oder zu formulieren und abzuschicken, es muss auch noch zugehen und zwar beim richtigen Adressaten.

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Im baurechtlichen Schriftverkehr treten immer wider Zugansprobleme auf. Um Rechtswirkungen zu erzielen, ist es notwendig, dass die Willensäußerungen zugehen. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Die Frage ist, ob der Email-Verkehr hierfür sicher ist...

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Regelmäßig führen Versäumnisse des Arbeitnehmers bei der ordnungsgemäßen Erfassung der Arbeitszeiten zur arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Ob es sich aber in jedem Falle um einen Arbeitszeitenbetrug handeln muss, ist vom Einzelfall abhängig...

 

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Verzug mit der Abschlagszahlung - Kündigung?

Die Frist zur Zahlung von Abschlägen sollte ernst genommen werden, sonst drohen dem Auftraggeber - auch wenn es die öffentliche Hand ist - möglicherweise unangenehme Konsequenzen...

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Bauleiter haftet für falschen Bautenstandsbericht, wenn die regelmäßige Berichterstattung Grundlage für die Finmanzierung des Bauvorhabens ist...

 

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Mängel können oft nicht präzise zugeordnet werden. Deshalb rückt auch die Verantwortung von Vorunternehmern regelmäßig in das Blickfeld von Anspruchstellern. Über die Pflichten, die ein Vorunternehmer zu erfüllen hat, bestehen weitreichende Mißverständnisse...

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Schadenersatzansprüche wegen Planungsmängeln verjähren nicht erst mit der Abnahme des Architektenvertrages sonder möglicherweise auch schon früher...

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