Der neueste Beitrag vom 07.06.2012

Passt ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren nicht auf und verursacht am eigenen Fahrzeug einen Schaden, kommt die Vollkaskoversicherung dafür nicht auf...


Amtsgericht München AZ 343 C 11207/11

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Wann führt Nichtanlegen des Sicherheitsgurts zur Mithaftung und Verkürzung der Schadenersatzansprüche?

Aus ungeklärten Gründen hatte die Geschädigte auf einer Autobahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren, kam ins Schleudern, stieß gegen die Mittelplanke und kam auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Die Geschädigte war nicht angeschnallt. Daraufhin ereignete sich ein Zweitunfall. Auf das Fahrzeug fuhr der Schädiger auf und verletze die Geschädigte schwer. Da zum Zeitpunkt des Zweitunfalls keine Anschnallpflicht mehr bestand, muss sich die Geschädigte das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes nicht zurechnen lassen. 

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Muss ein Sachverständiger nach einem Unfall das beschädigte Fahrzeug begutachten, gehören dessen Kosten grundsätzlich zum Schadenersatzanspruch des Geschädigte. Wie sieht die Sache aus, wenn es eine Mitschuld gibt?

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