Der neueste Beitrag vom 16.12.2012

Auch zu Weihnachten gibt es knifflige arbeitsrechtliche Fragen...

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Regelmäßig führen Versäumnisse des Arbeitnehmers bei der ordnungsgemäßen Erfassung der Arbeitszeiten zur arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Ob es sich aber in jedem Falle um einen Arbeitszeitenbetrug handeln muss, ist vom Einzelfall abhängig...

 

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Die Grauzone zwischen Selbstständigkeit und Anstellungsverhältnis hat die Gerichte schon oft beschäftigt. Oft liegt keine Subunternehmereigenschaft von, mit gravierenden Folgen für den Auftraggeber, der nun einen Arbeitnehmer mehr hat...

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Bauleitung auf Stundenbasis: Freie Mitarbeit?

Vorsicht ist geboten, wenn Dienstverträge abgeschlossen werden. Verträge mit "freien Mitarbeitern" beinhalten eine arbeitsrechtliches und damit auch sozialversicherungsrechtliches Risiko...

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Grundsätzllich besteht kein Urlaubsanspruch nach § 6 Abs. 1 BUrlG, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Kann es davon Ausnahmen geben?

Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 487/10 -

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Der Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der fortdauernd arbeitsunfähig krankt ist, kann nach der neueren Rechtsprechung des EuGH nicht vor Ablauf eines den Bezugszeitraum deutlich übersteigenden Zeitraums verfallen...


Bundesarbeitsgericht- 9 AZR 575/10 -

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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Das Bundesurlaubsgesetz sieht gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG vor, dass jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub zustehen. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 2) knüpft die Regelung davon abweichend an das Lebensalter des Arbeitnehmers an.

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Bundesarbeitsgericht zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

  
 

 

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Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.

Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 894/07

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