Der neueste Beitrag vom 11.04.2012

Schlechte Nachrichten für Auftragnehmer:

Bei verzögerte Vergabe sind zusätzliche Kosten nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen durchsetzbar.

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Erfolgt eine Kündigung wegen angeblichen Verzges unberechtigt, hat der Auftragnehmer weitreichende Ansprüche

 

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Die Zustimmung zur mustergültigen Ausführung des Werkes ist nach Treu und Glauben nur unter der Voraussetzung als erteilt zu verstehen, dass die Ausführung technisch in Ordnung ist.
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Wenn Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnissen und Plänen auftreten, ergibt sich die Frage des Vorranges. Kompliziert wird es dann, wenn diese Frage aus dem Gesamtkontext des Vertrages ermittelt werden muss...

 

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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer

Das Bundesurlaubsgesetz sieht gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG vor, dass jedem Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub zustehen. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, § 26 Abs. 1 Satz 2) knüpft die Regelung davon abweichend an das Lebensalter des Arbeitnehmers an.

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Bundesarbeitsgericht zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

  
 

 

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In die Falle tappen Unternehmer, die im Rahmen von VOB/B-Werkverträgen die Ausführung von Zusatzleistungen deswegen verweigern, weil der Auftraggeber ihrem Vergütungsverlangen (noch) nicht entsprochen hat bzw. keine Einigkeit über die Höhe der Zusatzvergütung erzielt wurde...

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Was für VOB/B-Werkverträge im § 12 der VOB/B relativ klar geregelt ist, war für BGB-Werkverträge lange Zeit strittig: Nach welcher Frist führt eine Ingebrauchnahme auch zu einer Abnahme...

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Wann führt Nichtanlegen des Sicherheitsgurts zur Mithaftung und Verkürzung der Schadenersatzansprüche?

Aus ungeklärten Gründen hatte die Geschädigte auf einer Autobahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren, kam ins Schleudern, stieß gegen die Mittelplanke und kam auf der linken Fahrspur unbeleuchtet zum Stehen. Die Geschädigte war nicht angeschnallt. Daraufhin ereignete sich ein Zweitunfall. Auf das Fahrzeug fuhr der Schädiger auf und verletze die Geschädigte schwer. Da zum Zeitpunkt des Zweitunfalls keine Anschnallpflicht mehr bestand, muss sich die Geschädigte das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes nicht zurechnen lassen. 

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