Feiertagszuschläge für Ostern und Pfingsten

Bundesarbeitsgericht zum tariflichen Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

  
 

 


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