Der neueste Beitrag vom 03.11.2012

Bei komplexen technischen Anlagen ergeben sich häufig Fragen hinsichtlich der Prüf- und Hinweispflichten hinsichtlich der Anschlussbedingungen oder zu den Schnittstellen dritter Unternehmer. Die Prüf- und Hinweispflichten haben Grenzen...

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Grundsätzlich hat der Auftraggeber die notwendigen Pläne für eine Bauleistung zur Verfügung zu stellen. Übernehmen ausführende Unternehmer Planungsleistungen, haften sie für die Mangelfreiheit dieser Planungen ...

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Auftraggeber sind verpflichtet, sich über die in Frage kommenden technischen Möglichkeiten vor der Ausschreibung einen Überblick zu verschaffen. Problematisch ist, wenn die Leistungsbeschreibung auf ein bestimmtes Produkt eines Bieters zugeschnitten wird...

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Heizungsanlage undicht: Wer trägt die Beweislast nach Abnahme?

Die Abnahme ist bekanntlich der Kulminationspunkt im Baugeschehen, nicht zuletzt, weil sich mit ihr die Beweislast für das Vorhandensein von Gewährleistungsmängeln umkehrt. Bis zur Abnahme ist der Unternehmer für die Mangelfreiheit seines Werkes verantwortlich. Nach der Abnahme obliegt dem Auftraggeber die Beweislast für das Vorliegen von haftungsbegründenden Mängeln. Das stellte folgerichtig wieder einmal ein Gericht fest ...

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Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11

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Auch geringfügige Mängel sind zu beseitigen!

Der Auftraggeber hat auch dann einen Anspruch auf Mängelbeseitigung und kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn es sich um geringfügige Mängel handelt...

 

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Nachfrist bei Planungs- und Überwachungsfehlern?

Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern setzt keine Nachfristsetzung voraus, wenn sich die Mängel bereits in dem Bauwerk verkörpert haben und durch eine Nachbesserung der Planung oder Bauüberwachung nicht mehr ungeschehen gemacht werden können...

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Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.

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Eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund wegen Mängeln des Werks kann anzuerkennen sein, wenn dem Auftraggeber ein Festhalten an dem Vertrag wegen grober Mängel der bisherigen Teilleistungen nicht zuzumuten ist...

 

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