Der neueste Beitrag vom 11.06.2015
Umbauzuschlag bei Um- und Erweiterungsbau: Voraussetzungen an eine getrennte Abrechnung?
 

Bei gleichzeitiger Durchführung von Leistungen bei Um- und Erweiterungsbauten an einem Gebäude sind die anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Leistungen gesondert festzustellen und das Honorar danach getrennt zu berechnen (HOAI 1996 § 23 Abs. 1). Lesen Sie mehr...

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Auftraggeberseitige Fehleinschätzung rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung!

 

Erkennt der Auftraggeber erst bei Prüfung und Wertung der Angebote, dass alternative Montagekonzepte möglich sind und deshalb die Vergabeunterlagen geändert werden müssen, ist diese Einsicht das Ergebnis einer auftraggeberseitigen Fehleinschätzung. Die Frage ist, wie solche Fälle einzuschätzen sind... 

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Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.
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Wenn die Kosten für eine Montage im Verhältnis zum Liefergegenstand relativ gering sind, kann Kaufrecht vorliegen...

 

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Bereits das Risiko eines späteren Schadens stellt einen Mangel dar!

Befindet sich der Auftragnehmer mit der Mangelbeseitigung in Verzug und hat er eine zur Mangelbeseitigung gesetzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, hat er keinen Anspruch mehr darauf, den Mangel selbst nachbessern zu dürfen...

 

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Ohne besondere Vereinbarung verspricht der Unternehmer stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das gilt auch für die zu verwendenden Baustoffe.

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Regelmäßig ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Bedenken anzumelden, wenn zu befürchten ist, dass es Funktionseinschränkungen des herzustellenden Werkes kommen kann...

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Im VOB-Vertrag hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für die von ihm vertragsgemäß erbrachten Leistungen in Höhe des vertragsmäßig vereinbarten Werts dieser Leistungen aus. Nach der VOB/B hat also eine volle Bezahlung der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu erfolgen, also grundsätzlich zu 100% und nicht zu 90% oder weniger.

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Das OLG Düseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, wann der Auftragnehmer die Beseitigung eines optischen Mangels verweigern kann ...

 

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