Der neueste Beitrag vom 15.03.2015

Eine Kostenberechnung, die nicht den Anforderungen an die DIN 276 entspricht, ist nicht prüfbar. Ist die Rechnung prüfbar, muss sie auch noch richtig sein. 

 

 

 

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Der Auftraggeber ist mit solchen Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, die er nicht spätestens innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung vorgebracht hat.

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Wird ein Ingenieur mit der Planung des Austauschs von Wärmetauschern beauftragt, muss die Planung gewährleisten, dass die ausgeschriebenen und gelieferten (Rohrbündel-)Wärmetauscher für den vorgesehenen Einsatz richtig ausgelegt sind...

 

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Wenn im Vertrag kein konkreter Baubeginn festgelegt ist, ist das kein Freibrief für den Auftraggeber...

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Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen...

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Durch die Übersendung der geprüften Schlussrechnung gibt der Auftraggeber kein kausales Schuldanerkenntnis ab. Enthält eine geprüfte Schlussrechnung Kürzungen in einzelnen Positionen, bedeutet dies nicht, dass die anderen Positionen voll und die gekürzten Positionen in dem nicht gekürzten Umfang anerkannt werden...

 

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Die Abnahme der Architektenleistung stellt immer wieder einen Streitpunkt dar...

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Ob ein Mangel auch bei einer unfertigen Leistung vorliegt, hat kürzlich das OLG Köln entschieden.

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Wie lange ein Auftraggeber Sicherheiten in Anspruch nehmen kann, hängt vom abgesicherten Hauptanspruch ab. Sind Gewährleistungsansprüche verjährt, kann aus einer Bürgschaft nicht mehr vorgegangen werden.

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