Nicht zugelassenen Baustoffe verwendet - Mangel

Nicht zugelassene Bauprodukte verwendet: Wärmedämmverbundsystem mangelhaft! 
Ohne besondere Vereinbarung verspricht der Unternehmer stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Entspricht die Werkleistung diesen nicht, liegt regelmäßig ein Werkmangel vor. Allein dass bei Errichtung eines Wärmedämmverbundsystems Bauprodukte verwendet wurden, für die eine allgemeine baurechtliche Zulassung nach LBO nicht festzustellen ist und deren Verwendbarkeit für einen dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitraum und deren Gebrauchstauglichkeit nicht nachgewiesen ist, macht das Werk nach Ansicht des OLG Stuttgart mangelhaft. 

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2015 - 10 U 46/14
 

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