Versicherung - Auskunftsobliegenheiten
-
25.05.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Hat der Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen dem Versicherer soweit möglich unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, ist diese Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit weit gefasst.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren
- Automatische Geltung der VOB/B? 31.05.2022
- Wegfall der Behinderung - Arbeitsaufnahme nötig 31.05.2022
- Übersicherung 31.05.2022