Planervertrag - Werkvertrag

Planervertrag = Werkvertrag!

1. Ein Vertrag über die Planung und Überwachung der ordnungsgemäßen Herstellung eines Fußbodenaufbaus ist als Werkvertrag und nicht als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren.

2. Die Werkleistung wird spätestens durch die ungekürzte Zahlung der vom Unternehmer für seine Leistung erstellten Rechnung abgenommen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.05.2015 - 7 U 155/13

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