Der neueste Beitrag vom 17.09.2013

Ein Architektenvertrag kann vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei der wichtige Grund zur Kündigung in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen kann, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unmöglich macht.

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Man kann es auch übertreiben - mit Mängelansprüchen

Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht.

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Die Ansprüche an eine Bedenkenmeldung wachsen

Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, muss er diese dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dabei sind die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben konkret darzulegen, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird.

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Kein Vertrag - kein Honorar!

Gewiss: auch mündlich abgeschlossenen Vereinbarungen sind Verträge. Ein Vergütungsanspruch ist allerdings an konkrete Nachweise gebunden...


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Planervertrag gekündigt: Wie ist abzurechnen?

Werden Planerverträge gekündigt, ergeben sich neben der Frage der Berechtigung insbesondere auch Fragen zur Abrechnung...

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Angebotsausschluss droht,...

wenn in Angeboten die in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Bauzeiten verändert werden...

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Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

Öffentliche Auftraggeber haben im Vergabeverfahren Informationspflichen, insbesondere gegenüber Bietern, die nicht berücksichtigt wurden...

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 Nachunternehmer verschweigt Produktionsmangel: Auftragnehmer haftet

Weis ein Nachunternehmer über etwaige Mängel Bescheid, muss er seinen Vertragspartner aufklären, ansonsten bringt er diesen in Schwierigkeiten...

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Im VOB-Vertrag ist die Vertragsstrafe nur bei Verschulden verwirkt!

Wird im VOB-Vertrag "für den Fall der Bauzeitüberschreitung" eine Vertragsstrafe vereinbart, ist die Vertragsstrafe nur verwirkt, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung verschuldet hat...

 

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