Der neueste Beitrag vom 05.07.2020

Was abgerechnet werden darf, hängt von der Beauftragung ab...

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Verträge sind einzuhalten

Dieser Rechtsgrundsatz ist die Basis für Verlässlichkeit und Rechtsfrieden. Er dient dazu die Vertragspartner an abgeschlossene Vereinbarungen zu binden. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Erfüllung von Verträgen unmöglich oder unzumutbar wird. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werfen auch Fragen im Vertragsrecht auf, die von existenzieller Bedeutung sein können...

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Wie ist das nun mit der Anwendbarkeit der HOAI nach dem EuGH-Urteil?

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Wurde der Architektenvertrag vor dem 01.01.2018 geschlossen, kann der Architekt eine Teilabnahme nach Abschluss der Leistungsphase 8 nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung verlangen.

 

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Wurde der Architektenvertrag vor dem 01.01.2018 geschlossen, kann der Architekt eine Teilabnahme nach Abschluss der Leistungsphase 8 nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung verlangen.

 

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Wegen vom Architekten zu vertretenden Planungs- und Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, haftet der Architekt auf Schadensersatz. Im Wege des Schadensersatzes kann auch die Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten verlangt werden.

 

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Kann der Auftraggeber gegenüber dem Architekten Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn die Beseitigung der Bauwerksmängel, die u.a. auch durch fehlende Überwachung verursacht wurden, vom Auftraggeber nicht weiter verfolgt wird?

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Wer im geschäftlichen Verkehr auf seiner Homepage mit dem Begriff "Architektur" wirbt, erweckt den Eindruck, dass er die beworbenen Leistungen mittels eines in die Architektenliste eingetragenen Berufsträgers erbringt.

 

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Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Als Unternehmer ist auch der planende oder bauüberwachende Architekt anzusehen. Die Sicherungshypothek nach § 650e BGB (neu) bedarf des Beginns der Bauarbeiten. Eine noch interessantere Sicherungsmöglichkeit bietet der § 650f BGB (neu), wonach im Zusammenhang mit dem Vertragabschluss, ohne bereits Leistungen erbracht zu haben, eine Sicherung möglich ist. (Gern geben wir dazu Auskunft.) 

 

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