Schadenersatz und fiktive Mängelbeseitigungskosten

Kein Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten!

Lässt der Auftraggeber Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus (BGH, IBR 2019, 79).

BGH, Urteil vom 21.11.2019 - VII ZR 278/17


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