Der neueste Beitrag vom 12.11.2014

Honorare für Nebenkosten können nicht "nachgeschoben" werden.

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Objektüberwachungen sind bekanntermaßen besonders wichtige Aufgaben des Architekten. Demzufolge sind an den Architekten bei der Erfüllung dieses Leistungsbildes erhebliche Anforderungen zu stellen. Er hat darauf zu achten, dass die Ausführung des Objekts mit den jeweiligen Ausführungsplänen, Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik übereinstimmt.

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Ob Architekten "bauausführende Unternehmen" sind und über diesen Weg in eine allgemeine Abtretungsfalle geraten, wurde jetzt entschieden...
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Im Rahmen seiner Planung hat der Architekt die Probleme, die sich aus der Bauaufgabe, den Planungsanforderungen und Zielvorstellungen ergeben, zu analysieren und zu klären.

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