Der neueste Beitrag vom 02.12.2013

Das LV für eine Angebotserstellung muss vollständig sein. Anderenfalls bestehen für den mit der Ausschreibung beauftragten Planer Haftungsrisiken...

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Wie weit die Pflichten der Architekten und Planer bei der Bauüberwachung gehen, ist für gefahrgeneigte Arbeiten ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Nun ging es in der Entscheidung des OLG Düsseldorf um die Frage, ob auch einfache Arbeiten der Bauüberwachungspfliocht unterliegen...

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Die Leistungsphase 1 "Grundlagenermittlung" ist im Unterschied zu den projektorientierten Leistungsphasen 2 - 9 "problemorientiert". In ihr sollen die Probleme, die sich aus der Bauaufgabe, den Planungsanforderungen und den Zielvorstellungen ergeben, analysiert und geklärt werden. Das betrifft auch die Möglichkeiten für Brennstoff-Lagerstätten.

 

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Ein mit der Planung der parkartigen Gestaltung eines Außenbereichs beauftragter Landschaftsarchitekt hat das von ihm in die Planung einbezogene und ausgeschriebene Baumaterial auf dessen Brauchbarkeit für die in Aussicht genommenen funktionellen Zwecke zu überprüfen

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Ein Architektenvertrag kann vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei der wichtige Grund zur Kündigung in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen kann, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unmöglich macht.

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Kein Vertrag - kein Honorar!

Gewiss: auch mündlich abgeschlossenen Vereinbarungen sind Verträge. Ein Vergütungsanspruch ist allerdings an konkrete Nachweise gebunden...


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Planervertrag gekündigt: Wie ist abzurechnen?

Werden Planerverträge gekündigt, ergeben sich neben der Frage der Berechtigung insbesondere auch Fragen zur Abrechnung...

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Ungenehmigter Abriss: Architekt muss einschreiten!

Die Objektüberwachung umfasst im Wesentlichen die Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften sowie das Koordinieren der an dem Baugeschehen fachlich Beteiligten. Diesbezüglich können die Pflichten für den Architekten sehr weit gehen...

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Der Architekt verhält sich grundsätzlich treuwidrig, wenn er in Kenntnis der Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung (und um den Auftrag zu erhalten) eine solche gleichwohl trifft, sich aber die Mindestsatzabrechnung vorbehält...

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Neue HOAI in Kraft getreten...

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Ansprüche verjähren. Das müssen auch Planer und Architekten berücksichtigen, wenn sie offene Honorarforderungen haben...

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Ein Architekt muss zutreffend über die zu erwartenden Baukosten informieren. Das ist dann schwierig, wenn permanente Änderungswünsche des Auftraggebers eingehen. Das Urteil behandelt die grunsätzliche Verpflichtung des Architekten zur Baukostenberatung und deren Einschränkungen ...

 

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Nachträge lösen im Allgemeinen dann keinen zusätzlichen Honoraranspruch des Architekten aus, wenn es sich um unwesentliche, die bisherige Planung nicht grundlegend tangierende Änderungen oder Ergänzungen handelt. Nachträge sind aber dann zu vergüten, wenn von dem Auftraggeber dafür nachträglich Architektenleistungen verlangt werden, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Auftrags waren.

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