Der neueste Beitrag vom 08.05.2013

Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH                          

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1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt Bieter nicht dieses, sondern eines anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

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1. Eine Annahme und keine modifizierte Annahme liegt vor, wenn der Annehmende - für den Vertragspartner erkennbar - zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungswünschen beharrt. Es handelt sich dann um eine uneingeschränkte Annahme verbunden mit einem Ergänzungs- oder Änderungsangebot. Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.

2. Werden in einem Auftragsschreiben enthaltene - zunächst als verbindlich bezeichnete - Ausführungs- und Einzelfristen gleichzeitig durch den Hinweis relativiert, dass bei nicht gegebenem Einverständnis des Auftragnehmers mit den Terminen und Fristen derjenige um die Angabe neuer Termine und Fristen gebeten wird, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Auftraggeber an seinen Ausführungsfristen nicht festhält, sondern bereit ist, diese neu zu vereinbaren.

3. Ein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung ist nicht zulässig.

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012 - VK 20/12

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Leider werden ausführende Betrieb immer wieder mit unklaren Leistungsverzeichnissen konfrontiert. Sei es, dass Positionen unklar bezeichnet sind oder Differenzen zwischen LV und Plänen bestehen. Grundsätzlich gehen diese Unklarheiten zulasten des Auftraggebers aber eben nur grundsätzlich. Auftragnehmer sind gut beraten, erkennbare Ausschreibungs- oder Planungsmängel vor Beginn der Ausführungsarbeiten zu rügen und Aufklärung zu fordern... 

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Ein Architekt muss zutreffend über die zu erwartenden Baukosten informieren. Das ist dann schwierig, wenn permanente Änderungswünsche des Auftraggebers eingehen. Das Urteil behandelt die grunsätzliche Verpflichtung des Architekten zur Baukostenberatung und deren Einschränkungen ...

 

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Schwarzgeldabreden bringen für alle Beteiligten unerwünschte Nachteile. Wie sieht es mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen aus?

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Die Sicherheitsleistung orientiert sich an der Werklohnforderung. Wie sieht es dann mit Nachträgen aus, die der AG im Zuge der Werkvertragsabwicklung auslöst?

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Das Bauhandwerkersicherungsgesetz gestatte es dem Auftragnehmer Sicherheit für die zu erbringende Bauleistung nach § 648 a BGB zu verlangen. Erbringt der Auftraggeber die Sicherheit nicht, hat der AN die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Ist in diesem Fall eine Abnahme die Fälligkeitsvoraussetzung für die Werklohnzahlung?

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Liegen gemischte Verträge vor, bei denen Elemente eines Einheitspreisvertrages mit Elementen eines Pauschalvertrages kombiniert werden, ergibt sich im Falle der Kündigung die Frage, wie abzurechnen ist.

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