Geforderte Zertifikate

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt Bieter nicht dieses, sondern eines anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13


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