Es liegt kein wesentlicher Mangel vor, wenn die abweichend ausgeführte Leistung mit der vertraglich vereinbarten Leistung technisch gleichwertig ist...
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18.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Führt der Architekt kein Bautagebuch, stellt dies nur dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel des Architektenwerks dar, wenn das Führen eines Bautagebuchs vertraglich vereinbart war.
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18.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Der Architekt haftet nicht ohne weiteres für Mängel, die am Bau auftreten. Er ist aber gerade im Rahmen der Bauüberwachung zumindest zur stichprobenartigen Überwachung des Bauunternehmens verpflichtet und muss das Baugeschehen aktiv leiten.
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11.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
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11.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
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11.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
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11.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Die EnEV ist öffentliches Recht und gehört immer - auch ohne ausdrückliche vertragliche Erwähnung - zum geschuldeten Vertragsumfang.
Spannend wird die Frage der Haftung, wenn verschiedene Gewerke Teilmängel zu vertreten haben...
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21.10.2015
Von Hans-Michael Dimanski
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21.10.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Kauf- oder Werkvertragsrecht - das ist hier die Frage...und damit im Zusammenhang: welche Gewährleistungsfristen gelten?
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