Der neueste Beitrag vom 21.11.2016
Es liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen gegen den Grundsatz der Produktneutralität verstößt, ohne nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe dafür anzugeben. Weiter lesen ...

 

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Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

Preisangaben und Kalkulationsvorgaben in Ausschreibungsverfahren sind zu beachten. Unvollständige Angaben liegen vor, wenn eine Preisangabe eingetragen wurde, diese jedoch nicht auf der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage beruht.

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Gengen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung wird oft verstoßen. Eine neue Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg befasst sich mit der Frage der verdeckten Ausschreibung eines Leitfabrikats. Mehr lesen ... 

 

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Ein öffentlichen Auftraggeber muss eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen. Im Umkehrschluss ist ein Bieter deshalb dazu verpflichtet, ein eindeutiges Angebot zu erstellen. Die Frage ist, ob der AG zur Leistungsbeschreibung so einfach auf Herstellertexte zurückgreifen kann...

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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller schlüssig darlegt, dass und welche vergaberechtliche Vorschrift verletzt worden sein soll und dass er ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte. 
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Der wirksam erteilte Zuschlag steht der Statthaftigkeit eines erst nach Zuschlagserteilung eingereichten Nachprüfungsantrags entgegen.

 

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Eignungsnachweise i.S.d. § 16 Abs. 2 VOL/A 2009 sind nur solche Unterlagen, die zum Beleg der Eignung nach den Vorgaben der Bekanntmachung mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind...

 

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Bei öffentlichen Vergaben gilt:
Ein Angebot eines Bieters, das in erheblichem Umfang Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Bieters einführen will, ist wegen Änderung der Vertragsunterlagen auch dann auszuschließen, wenn die Vertragsunterlagen bestimmte Modalitäten des Auftrags nicht regeln, da in diesen Fällen ergänzend die allgemeinen Regelungen des BGB gelten.*)

VK Südbayern, Beschluss vom 24.11.2015 - Z3-3-3194-1-51-09/15

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Der im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte hat die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig war. Dabei hat die Entscheidung einzelfallbezogen zu ergehen.

 

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