Der neueste Beitrag vom 28.08.2013

Angebotsausschluss droht,...

wenn in Angeboten die in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Bauzeiten verändert werden...

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Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

Öffentliche Auftraggeber haben im Vergabeverfahren Informationspflichen, insbesondere gegenüber Bietern, die nicht berücksichtigt wurden...

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Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden...

 

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Bieter verweist auf eigene Geschäftsbedingungen: Angebotsauschluss!

Es ist ein beliebtes Spiel: Es wird versucht, die eigenen AGB in einem Vertrag unterzubringen und die gegnerischen AGB auszuhelbeln. Bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge geht das allerdings schief....  

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Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH                          

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1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt Bieter nicht dieses, sondern eines anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

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1. Eine Annahme und keine modifizierte Annahme liegt vor, wenn der Annehmende - für den Vertragspartner erkennbar - zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungswünschen beharrt. Es handelt sich dann um eine uneingeschränkte Annahme verbunden mit einem Ergänzungs- oder Änderungsangebot. Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.

2. Werden in einem Auftragsschreiben enthaltene - zunächst als verbindlich bezeichnete - Ausführungs- und Einzelfristen gleichzeitig durch den Hinweis relativiert, dass bei nicht gegebenem Einverständnis des Auftragnehmers mit den Terminen und Fristen derjenige um die Angabe neuer Termine und Fristen gebeten wird, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Auftraggeber an seinen Ausführungsfristen nicht festhält, sondern bereit ist, diese neu zu vereinbaren.

3. Ein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung ist nicht zulässig.

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012 - VK 20/12

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Sind Vergaberechtsverstöße zu rügen erhebt sich die Frage innerhalb welcher Frist das zu erfolgen hat.

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