Werden Mängel gerügt, entsteht bei Untätigkeit des Unternehmers häufig die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Mangel selbst beseitigt werden kann...
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03.11.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Regelmäßig hat der Auftragnehmer ein Recht zur Leistungsverweigerung, wenn der Auftraggeber mit Mitwirkungshandlungen - hier insbesondere mit der Bezahlung von Abschlagsrechnungen - in Verzug ist. Das trifft aber nicht in jedem Fall zu...
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03.11.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Bei komplexen technischen Anlagen ergeben sich häufig Fragen hinsichtlich der Prüf- und Hinweispflichten hinsichtlich der Anschlussbedingungen oder zu den Schnittstellen dritter Unternehmer. Die Prüf- und Hinweispflichten haben Grenzen...
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03.11.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Grundsätzlich hat der Auftraggeber die notwendigen Pläne für eine Bauleistung zur Verfügung zu stellen. Übernehmen ausführende Unternehmer Planungsleistungen, haften sie für die Mangelfreiheit dieser Planungen ...
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13.10.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Heizungsanlage undicht: Wer trägt die Beweislast nach Abnahme?
Die Abnahme ist bekanntlich der Kulminationspunkt im Baugeschehen, nicht zuletzt, weil sich mit ihr die Beweislast für das Vorhandensein von Gewährleistungsmängeln umkehrt. Bis zur Abnahme ist der Unternehmer für die Mangelfreiheit seines Werkes verantwortlich. Nach der Abnahme obliegt dem Auftraggeber die Beweislast für das Vorliegen von haftungsbegründenden Mängeln. Das stellte folgerichtig wieder einmal ein Gericht fest ...
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13.10.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Die Freigabe einer von den Vertragsunterlagen abweichenden auftragnehmerseitigen Fertigungsliste begründet eine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B, wenn der Auftraggeber sachkundig vertreten ist - unabhängig davon, ob der sachkundige Vertreter diese Abweichung tatsächlich erkannt hat.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2012 - 23 U 162/11
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03.10.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Auch geringfügige Mängel sind zu beseitigen!
Der Auftraggeber hat auch dann einen Anspruch auf Mängelbeseitigung und kann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn es sich um geringfügige Mängel handelt...
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24.09.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn ein Unternehmer auf Aufforderung des Bestellers eine Mängelbeseitigung vornimmt, dabei jedoch deutlich zum Ausdruck bringt, dass er nach seiner Auffassung nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist.
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24.09.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Zur vertraglichen Beschaffenheit gehört, dass die gelieferte und eingebaute Sache den technischen Vorschriften entspricht und nicht von der erteilten Zulassung abweicht. Das kann dann ein Problem werden, wenn gelieferte Geräte auch einzupassen sind...
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