Der neueste Beitrag vom 02.03.2013

Liegen gemischte Verträge vor, bei denen Elemente eines Einheitspreisvertrages mit Elementen eines Pauschalvertrages kombiniert werden, ergibt sich im Falle der Kündigung die Frage, wie abzurechnen ist.

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Im Zuge von Mangelbeseitigungsbegehren wird von Auftragnehmern häufig der Einwand zu hoher Beseitigungskosten geführt. Der Fall, dass unzumutbar hohe Kosten dem Mangelverursacher zu Vorteilen verhelfen ist allerdings erher selten...

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Unwirksame Vertragsstrafe für Überschreitung von Zwischenfristen

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.

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Mängelbeseitigung: Auch die Kosten der Bauleitung sind zu ersetzen!

Zu den Mängelbeseitigungskosten gehören auch die Kosten der Planung und Bauleitung im Rahmen der Mängelbeseitigung. Das gefällt Auftragnehmern mitunter nicht...

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AG-Anordnung trotz Bedenkenhinweis: Enthaftung und Mehrvergütung!

Wie wichtig schriftliche Bedenkenanmeldungen für die Haftungsbrfeiung sind, macht ein Urteil des OLG Stuttgart deutlich...

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Die Verpflichtung des Bestellers zur Leistung von Sicherheit setzt grundsätzlich eine wirksame Geltendmachung des Unternehmers voraus. Über den Umfang der Sicherheitsleistung bzw. den Zeitpunkt, zu dem die Sicherheit verlangt werden kann, gibt es immer wieder interessanten gerichtliche Feststellungen...

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Wenn sich die Massen mehren, entsteht häufig Streit über die Zusatzkosten. Da der Unternehmer nicht auf einen Automatismuss hoffen kann, sollte er die Bedingungen kennen, unter denen Zahlungsansprüche "wackeln"...

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Kommen dem Auftragnehmer hinsichtlich erteilter Anordungen, Bedenken, muss er sie äußern. Die Form der Äußerung entscheidet über ihre Rechtswirkungen...

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Problematisch ist die Beurteilung von Vertragsstrafenansprüchen, wenn sich die Parteien einvernehmlich auf neue Termine verständigt haben. Hat die alte Vertragsstrafenvereinbarung Bestand?

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