Der neueste Beitrag vom 16.02.2016

Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich als Verbraucher anzusehen? 

Die Beantwortung dieser folgenschwere Frage tangiert unmittelbar den Verbraucherschutz. Hier sei daran erinnert, dass ein Unternehmer z.B. weitreichende Belehrungspflichten zum Widerrufsrecht hat, wenn er mit einem Verbraucher einen Vertrag außerhalb seiner Geschäftsräume abschließt. Anders ausgedrückt: Soll ein Vertrag mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausserhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen werden, ist die WEG als Verbraucher anzusehen... 

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Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet hat, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung.
Bei seinen Planungen hat er den Lärm, der von einem Schwimmbad ausgeht, zu berücksichtigen.
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Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird... 

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Der Streit, ob im Rahmen eines VOB-Werkvertrages Nachträge so ohne weiteres zu vergüten sind, kennt viele Facetten. Ob Zusatzarbeiten auch  "ohne Auftrag" zu vergüten sind, ist an engen Grenzen festzumachen. Allerdings ist der Abschluss einer Vereinbarung über eine zusätzliche Vergütung nicht Voraussetzung für diesen Anspruch, sondern die Auftragserteilung.
 
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Wer sich zur Abnahme für vorhandene Mängel nicht die Gewährleistungsrechte vorbehält, verliert Ansprüche...

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Wie lange können Honoraransprüche durchgsetzt werden? Ein neues Urteil läßt Säumige aufatmen.
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Das OLG Jena hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Mängelrüge per E-Mail die Verjährungsfrist für Mängelansprüche verlängert...

In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob eine Email das Schriftformerfordernis erfüllt.

Lesen Sie auch unsere Mandanteninformation zu diesem Thema.

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Bedenken sind dem Auftraggeber (und nicht dem Architekten) mitzuteilen...

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Ein arglistiges Verschweigen eines Mangels liegt nur vor, wenn der Auftragnehmer den Mangel zu irgendeinem Zeitpunkt während der Ausführung als solchen wahrgenommen und seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt, ihn aber dem Auftraggeber nicht mitgeteilt hat.

 

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