Der neueste Beitrag vom 05.07.2020

Was abgerechnet werden darf, hängt von der Beauftragung ab...

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Sind die Parteien eines Werkliefervertrags Kaufleute, hat der Käufer unverzüglich nach der Ablieferung der Ware diese auf Sachmängel einschließlich einer Falschlieferung hin in zumutbarer Weise zu untersuchen.

Entdeckt der Käufer bei der Untersuchung einen Sachmangel, muss er diesen unverzüglich dem Verkäufer nach Art und Umfang erkennbar anzeigen, es sei denn, der Käufer akzeptiert den Mangel oder der Verkäufer hat auf eine Mängelanzeige verzichtet.

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 Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die zu verwendende Glasqualität und Oberflächenbeschaffenheit in einem Bemusterungsverfahren bestimmt werden soll, gelten die Eigenschaften der Probe (hier: Glasbauelemente aus Grünglas) als zugesichert.

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Wird in einer Auftragsbestätigung etwas anderes bestätigt, als von den Parteien in einem nur einseitig unterschriebenen Bauvertragsentwurf vereinbart wurde, liegt darin eine Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot. Anders als bei einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben bedeutet das Schweigen auf eine Auftragsbestätigung keine Zustimmung.

 

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Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344), neuerdings nach § 650f BGB.

 

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Verträge sind einzuhalten

Dieser Rechtsgrundsatz ist die Basis für Verlässlichkeit und Rechtsfrieden. Er dient dazu die Vertragspartner an abgeschlossene Vereinbarungen zu binden. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Erfüllung von Verträgen unmöglich oder unzumutbar wird. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werfen auch Fragen im Vertragsrecht auf, die von existenzieller Bedeutung sein können...

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Ob eine Frist zur Mängelbeseitigung angemessen ist, bestimmt sich objektiv nach Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten. Hinsichtlich ihrer Länge kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei auf den Zeitaufwand eines tüchtigen und sorgfältigen Auftragnehmers abzustellen ist.

 

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Pauschalpreisverträge sind in der Praxis beliebt, es sei denn, man hat es als Auftragnehmer mit einer Kündigung zu tun. Dann kann man froh sein, wenn der Pauschlapreisvertrag nicht zu pauschal abgeschlossen wurde und ein Einheitspreisangebot zugrunde lag...

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Wie ist das nun mit der Anwendbarkeit der HOAI nach dem EuGH-Urteil?

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