Angebotsausschlus bei Verweis auf eigene Geschäftsbedingungen

Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage nach Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13


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