Der neueste Beitrag vom 29.10.2013

"Woher soll ich das denn wissen? Man kann ja schließlich nicht alle DIN-Vorschriften vorhalten." Mit dieser Erklärung können sich Bauunternehmer nicht entschuldigen. Mit dem Rahmen für die Verpflichtung zur Veröffentlichung von DIN-Normen hat kürzlich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt... 

— Beitrag lesen

Die Einhaltung der DIN ist nicht in jedem Falle auch der Garant für eine mangelfreie Leistung...

— Beitrag lesen

Die ordnungsgemäße Abrechnung von Leistungen gehört zu den Voraussetzungen einer Zahlung...

— Beitrag lesen

Sicherheitsrückzahlung nur bei Gesamtabnahme: AGB unwirksam!

In AGB tauchen häufig unwirksame Klauseln zur Sicherheit in Bauverträgen auf. Mit einer dieser Klauseln hat sich kürzlich das OLG Oldenburg beschäftigt...

— Beitrag lesen

Die Planung der Bauleistungen obliegt im VOB-Vertrag grundsätzlich dem Auftraggeber. Schlägt der Auftragnehmer die Ausführung einer Erdwärmeheizung anstelle einer ursprüglich geplanten Gasbrennwertkesselanlage vor, muss er die hierzu erforderlichen Planungsleistungen erbringen

— Beitrag lesen

Wer mit der von ihm versprochenen Werkleistung "technisches Neuland" betritt, haftet bei Nichteintritt des Erfolgs auch dann, wenn er sein eigenes Leistungsvermögen und die technische Beherrschbarkeit der anstehenden Probleme falsch eingeschätzt hat.

— Beitrag lesen

Ein mit der Planung der parkartigen Gestaltung eines Außenbereichs beauftragter Landschaftsarchitekt hat das von ihm in die Planung einbezogene und ausgeschriebene Baumaterial auf dessen Brauchbarkeit für die in Aussicht genommenen funktionellen Zwecke zu überprüfen

— Beitrag lesen

Ein Architektenvertrag kann vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden, wobei der wichtige Grund zur Kündigung in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen kann, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unmöglich macht.

— Beitrag lesen

Man kann es auch übertreiben - mit Mängelansprüchen

Die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels sind unverhältnismäßig, wenn der mit der Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür geltend gemachten Geldaufwands steht.

— Beitrag lesen