Der neueste Beitrag vom 14.07.2014

Wird ein Pauschalpreisvertrag abgerechnet, bedarf es grundsätzlich keiner detaillierten Abrechnung, wenn der Werklohn für die gesamte Leistung geltend gemacht wird. Bei einer Kündigung sieht das dann aber anders aus...

 

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Maßgeblich sind die kalkulierten, nicht die ortsüblichen Preise!


Bei der Bildung eines neuen Preises wegen Mengenänderungen kommt es im VOB-Vertrag nicht darauf an, ob die zu berücksichtigenden Mehr- oder Minderkosten als angemessen im Sinne einer ortsüblichen und angemessenen Preisgestaltung anzusehen sind...

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Bedenken anzumelden, ist eine wichtige baurechtliche Handlung. Natürlich komm damit oft "Sand in´s Getriebe...". Trotz Bedenken kann der AN verpflichtet sein, den Anordnungen des AG entsprechend auszuführen... , sofern keine Gefahren für Leib und Leben bestehen.

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Die Spielregeln zwischen Planern und ausführenden Unternehmen sind oftmals unklar. Das Problem ist, dass ein ausführender Unternehmer bei Kenntnis fehlerhafter Planungsunterlagen ohne Bedenkenanmeldung mithaftet...

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Ein Bauvertrag ist beurkundungsbedürftig, wenn er mit dem Verkauf über den Erwerb des Grundstücks eine rechtliche Einheit bildet.

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Ein Bauvertrag kann aus wichtigem Grund ist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags für den Kündigenden unzumutbar machen. Dies ist bei einem Bauvertrag insbesondere dann der Fall, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass dem vertragstreuen Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zugemutet werden kann.

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Die Frage nach der Vertragsgrundlage bei der Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage hat die Gerichte schon des öfteren beschäftigt. Es gibt ein neues Urteil des OLG München...
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Der Auftragnehmer kann in der Angebotsphase davon ausgehen, dass das, was ausgeschrieben ist, auch technisch machbar ist.

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Einer GmbH als Auftraggeber muss der Text der VOB/B nicht ausgehändigt werden!

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