Ein Heizöllieferant hat nicht für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen einzustehen, die deshalb entstanden sind, weil ein von ihm ordnungsgemäß befüllter Öltank wegen Materialmängeln später umgefallen ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen: 8 A 10933/08.OVG
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Optisch-gestalterische Belange des Bestellers sind unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen unter gebrauchsüblichen Bedingungen (normaler Betrachtungsabstand, übliche Beleuchtungsverhältnisse, normaler Betrachter) zu beurteilen. Kleinflächige Störungen des Fliesenverbands, nur bei äußerst genauem Hinsehen erkennbare Differenzen der Fugenbreiten oder ein unterschiedlicher Brand der Fliesen in verschiedenen Geschossen rechtfertigen keinen Austausch des Fliesenbodens zu Kosten von ca. 200.000 Euro.
OLG Düsseldorf/BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - 23 U 164/05
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Verspricht ein Hauptauftraggeber, der Formkaufmann im Sinne des § 6 Abs. 1 HGB ist, gegenüber einem die Bauarbeiten koordinierenden Bauleiter, dass er in jedem Fall die Leistungen der Nachunternehmer am Bauvorhaben in voller Höhe vergüten und er dafür eintreten werde, dass für die Zahlung der Werklohnforderung eingestanden wird, begründet dies einen eigenständigen Anspruch auf Zahlung für den Nachunternehmer.
OLG Jena, 31.07.2008 - 1 U 381/07
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Die fehlende gemeinsame Feststellung des Aufmaßes hindert die Abrechnung der Vergütung auch dann nicht, wenn die Zusätzlichen Vertragsbedingungen eine gemeinsame Vornahme der Feststellungen zur Abrechnung vorsehen. Der Auftragnehmer trägt aber die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen.
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.09.2007 - 1 U 17/07
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Regelt ein Vertrag die Frage der Abdichtung eines Bodens nicht explizit, muss ein Estrichleger sie im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht selbst dann stellen, wenn lediglich eine abstrakte Gefährdung des Bodenaufbaus durch Flüssigkeit erkennbar ist.
OLG Bremen/BGH, Entscheidung vom 24.04.2008 - VII ZR 182/07
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Der Besteller kann gegen die Werklohnforderung des Unternehmers mit einem Anspruch auf Ersatz der Kosten der Mängelbeseitigung auch dann aufrechnen, wenn die Parteien individualvertraglich ein Aufrechnungsverbot vereinbart haben.
OLG Frankfurt, BGH, 11.05.2007 - 2 U 195/06
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Wird beim Einbau von Feuchtigkeitssperrfolien von den vertraglichen Vorgaben im Leistungsverzeichnis und von den Vorgaben der einschlägigen DIN-Normen abgewichen (hier: 0,3 mm anstatt 0,4 mm bzw. 1,2 mm), liegt ein wesentlicher Mangel vor, der einer Abnahmefähigkeit der Bauleistung entgegensteht (BGB n.F. § 640 Abs. 1 Satz 2).
OLG Schleswig/BGH, 08.02.2007 - VII ZR 80/06
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Dem Unternehmer obliegt als Nebenpflicht zum Werkvertrag die Pflicht, den Besteller vor drohenden Schäden zu bewahren. Schafft er durch seine Arbeit eine Gefahrenquelle, hat er diese zu bewachen und ggfls. abzusichern.
OLG Naumburg - LG Dessau, 20.10.2006, 10 U 46/06
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (BGB § 286 Abs. 3 Satz 1) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.
BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07