Wann kommt Schuldner in Verzug?

Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (BGB § 286 Abs. 3 Satz 1) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.

BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07


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