Der neueste Beitrag vom 31.05.2022

Die VOB/B gilt nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrags, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Unter branchenkundigen Vertragspartnern ist ein ausdrücklicher Hinweis sowie eine ausreichende Möglichkeit des anderen Teils zur Kenntnisnahme ausreichend, aber auch erforderlich.

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Nimmt der Auftragnehmer nach dem Wegfall einer Behinderung seine Leistungen nicht wieder auf, obwohl keine (weiteren) Leistungshindernisse vorliegen, kann ihm der Auftraggeber unter Androhung der Kündigung eine Frist zu Wiederaufnahme der Arbeiten setzen und nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag kündigen.

 

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Eine Absicherung von Ansprüchen gehört vielfach zur Regelmäßigkeit. Aber dem Einfallsreichtum der Auftraggeber sind Grenzen gesetzt. 

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Heizungsanlage wird drei Monate nach Fertigstellung konkludent abgenommen!

 

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Sind sich die Parteien eines Werkvertrags darüber einig, dass ein Inbetriebnahmeversuch stattfindet und entsenden sie ihre Techniker zu dessen Durchführung (und gegebenenfalls Protokollierung), ist die eventuelle Vorstellung der Techniker, dass keine Inbetriebnahme erfolgt, irrelevant.

 

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Ein Vertrag mit einem Verbraucher über die Ausführung von Sanitärarbeiten an einem Neubau ist kein Verbraucherbauvertrag. Einem Verbraucher steht deshalb nicht automatisch ein Widerrufsrecht zu, sondern nur bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag.

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Der Auftraggeber muss sich bei Vorliegen von Mängeln grundsätzlich nicht auf die Mängelsicherheit verweisen lassen. Das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln und die zur Verfügung stehende Mängelsicherheit sind voneinander unabhängig.

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Sind Stundenlohnarbeiten vereinbart, gibt es nicht selten Streit über den Nachweis. Das LG Frankfurt/Main hat sich zu den Inhalten eines solchen Nachweises geäußert. 

 

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Macht der Auftragnehmer nach auftraggeberseitiger Kündigung wegen Bauverzuges geltend, die Verzögerung sei auf Behinderungen zurückzuführen, so dass er an der rechtzeitigen Erbringung seiner Leistung schuldlos verhindert war, muss er dies substanziiert darlegen und beweisen. Dazu ist in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung unumgänglich.

 

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