Der neueste Beitrag vom 03.01.2012

Eine Lakritz-Esserin ist auch in zweiter Instanz mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen den Süßwarenhersteller Haribo gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein Urteil, wonach Haribo keine besonderen Hinweise über den Inhaltsstoff Glycyrrhizin (Süßholzzucker) auf der Packung anbringen musste). Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die 48 Jahre alte Berlinerin hatte täglich 400 Gramm Lakritz verzehrt und darauf Herz-Kreislauf-Probleme zurückgeführt. Der Anteil von Glycyrrhizin liege aber unter 0,2 Prozent und müsse daher nicht gesondert ausgewiesen werden, urteilten die Richter. Der regelmäßige und übermäßige Verzehr von Erzeugnissen mit viel Glycyrrhizin gilt unter Experten als schädlich.

OLG Köln 27 U 12/04

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