Der neueste Beitrag vom 21.10.2015
Eine Untersuchung im Sinne von § 377 Abs. 1 HGB hat zu erfolgen, soweit sie nach einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich, das heißt aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls dem Käufer zumutbar ist. Was in diesem Sinne tunlich ist, bestimmt sich objektiv unter Berücksichtigung von Branche...
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