Der neueste Beitrag vom 14.09.2018

Es existiert kein genereller Grundsatz dahingehend, dass die Prüfpflichten des Auftragnehmers bei fachkundigen Auftraggebern herabgesetzt sind. Hinweise sind aber dort nicht geboten, wo der Auftragnehmer darauf vertrauen kann, dass der Auftraggeber "selbst mitdenkt" und ihn deshalb von der sonst üblichen Sorgfalt befreit.

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Dem Auftragnehmer kann im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, wenn er dem Auftraggeber nicht nur ordnungsgemäß seine Bedenken mitgeteilt hat, sondern wenn die Prüfung dieser Bedenken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ergebnis hat, dass die vom Auftraggeber vorgesehene Art der Ausführung zum Eintritt eines erheblichen Leistungsmangels oder eines sonstigen nicht nur geringfügigen Schadens führen wird.

 

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Haben die Parteien eine förmliche Abnahme eines Werkes – hier Ausführung einer Heizungsanlage - vereinbart, scheidet eine konkludente Abnahme des Werkes durch Inbetriebnahme desselben aus.

 

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 Bei der Reparatur eines Wasserrohrs handelt es sich nicht um Arbeiten an einem Bauwerk. Die Verjährung der Mängelansprüche richtet sich vielmehr nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB und beträgt zwei Jahre beginnend mit der Abnahme.

 

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Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

Dem Auftragnehmer kann im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen, wenn er dem Auftraggeber nicht nur ordnungsgemäß seine Bedenken mitgeteilt hat, sondern wenn die Prüfung dieser Bedenken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Ergebnis hat, dass die vom Auftraggeber vorgesehene Art der Ausführung zum Eintritt eines erheblichen Leistungsmangels oder eines sonstigen nicht nur geringfügigen Schadens führen wird.

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Wann wird eine auftragslos erbrachte Leistung nachträglich "anerkannt"?

Die Ankündigung nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B ist eine echte Tatbestandsvoraussetzung für die besondere Vergütung von Leistungen, die nach Vertragsabschluss zusätzlich angeordnet werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Ankündigung im konkreten Fall für den Schutz des Auftraggebers entbehrlich und daher ohne Funktion war.

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Haben die Parteien eine förmliche Abnahme eines Werkes – hier Ausführung einer Heizungsanlage - vereinbart, scheidet eine konkludente Abnahme des Werkes durch Inbetriebnahme desselben aus.

 

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Empfangenes Baugeld darf nicht zur Deckung der eigenen allgemeinen Kosten oder zur Tilgung anderweitiger Verbindlichkeiten verwendet werden, sondern ist zur Befriedigung solcher Baugläubiger einzusetzen, die für genau die Baustelle tätig geworden sind, für die das Baugeld gegeben wurde.

 

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Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkvertrag?

Ob es sich bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage eines Diffusionssystems um einen Kauf- oder einen Werkvertrag handelt, ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstands, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.

 

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