Mär 2024

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Fachforum Recht

Das neue GEG hebt die Hinweis- und Beratungspflichten der ausführenden Unternehmen auf eine qualitativ neue Stufe. Abgesehen davon, dass auch schon in der Vergangenheit – häufig unbeachtet gebliebene – Aufklärungs- und Hinweispflichten vor und während der Vertragsumsetzung bestanden, sind Installateure nun ganz ausdrücklich in den Bereich der „sachkundigen Person“ geraten, bei denen die zwingend für den Modernisierungswilligen festgelegte Beratung angefragt werden kann.

Wie muss mit den neuen Anforderungen des GEG zum Thema „Beratung“ in der vertragsrechtlichen Praxis umgegangen werden? Aber auch ganz allgemein: Wie gehe ich zukünftig mit Auftragsanfragen um und sichere mein Vertragsgeschäft? Im Seminar werden Antworten und Tipps vermittelt.


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