Sep 2020

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Fensterfachtagung - Fachverband Tischler Brandenburg

Kein anderes Gebiet im Baurecht bereitet an der Basis so viele Verständnisschwierigkeiten, wie die Gewährleistungsproblematik. Hersteller, Händler, Verbraucher aber leider auch Handwerker beurteilen immer wieder völlig falsch, wann ein Gewährleistungsfall vorliegt und wie man dann mit Ansprüchen umgeht. Gewährleistung und Garantie sind auseinander zu halten, ebenso wie Werkvertragsrecht und Kaufrecht. Von allen Mangelanzeigen, die das Handwerk bearbeitet, haben nur etwa 5 % inhaltlich etwas mit Gewährleistung zu tun. 

Der korrekte Umgang mit der Problematik ist ein „Drahtseilakt“ zwischen Recht und Betriebswirtschaft.