Was heißt "rechtsverbindlich" unterzeichnen?

Was bedeutet "rechtsverbindliche" Unterzeichnung?

1. Das Angebot des Bieters ist eine Willenserklärung, die rechtsgültig und wirksam sein muss. Dies gilt auch dann, wenn eine Vergabestelle ausdrücklich eine "rechtsverbindliche Unterzeichnung" fordert. 

2. Wird das Angebot von einem Vertreter unterzeichnet, muss dieser ungefragt keine Vollmacht zur Dokumentation der Vertretungsbefugnis vorlegen.

VK Westfalen, Beschluss vom 20.12.2017 - VK 1-32/17


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren