Vorsicht bei Leistungseinstellung

Weiterarbeit von Abschlagszahlung abhängig gemacht: Auftraggeber kann kündigen!

1. Ingenieurverträge können als Werkverträge vom Ingenieur und vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der wichtige Kündigungsgrund kann in einer schwer wiegenden schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen, die eine Fortsetzung des Vertrags für die andere Partei unmöglich macht.

2. Erteilt der mit brandschutztechnischen Leistungen beauftragte Ingenieur vom Brandschutzgutachter angeforderte Stellungnahmen nicht rechtzeitig und macht er die Bezahlung von Abschlagsrechnungen aus den früheren Vertragsverhältnissen zur Bedingung für ein Tätigwerden, obwohl sich der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen erkennbar nicht entziehen will, stellt dies aus objektiver Sicht ein Verhalten dar, dass das Vertrauen des Auftraggebers in eine kooperative Zusammenarbeit mit dem Ingenieur grundlegend erschüttert.

OLG Celle, Urteil vom 22.04.2015 - 14 U 172/13


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