Vorgabe der Honorarzonen?

Honorarzone muss nicht vorgegeben werden!

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Honorarzone verbindlich vorzugeben, da die Verantwortung für die Ermittlung der Honorarzone beim Planer liegt. Diesem steht bei der Einzonung ein gewisser Spielraum zu, so dass eine vertretbare Festlegung der Honorarzone genügt.

VK Hessen, Beschluss vom 27.07.2015 - 69d-VK-24/2015


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