Verkalkuliert? Pech!
-
07.06.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftragnehmer kann keine Mehrvergütung verlangen, wenn der Aufwand für die Ausführung der Leistung höher ist als von ihm angenommen.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren
- Zur Frage der Kooperationspflicht auf dem Bau 24.05.2024
- Angemessene Nachfristen 24.05.2024
- Unberechtigte Abnahmeverweigerung 24.05.2024