Unterschreitung der Mindestsätze?

Ein Ausnahmefall im Sinne des § 4 Abs. 2 HOAI kann vorliegen, wenn eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien besteht, zum Beispiel ein Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einem Architekten. Ein solcher Ausnahmefall kommt auch dann in Betracht, wenn einem Architekten in einem aus mehreren Gebäuden bestehenden Neubaugebiet Planungsaufträge für die einzelnen Gebäude erteilt werden.

OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.08.2006 - 8 U 154/05


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