Sachliche Gründe für unterschiedliches Weihnachtsgeld nötig

Ein Unternehmen darf Angestellten ein höheres Weihnachtsgeld zahlen als Arbeitern. Dafür seien aber sachliche Gründe nötig wie etwa die Bindung wichtiger Kräfte an die Firma, entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. In dem verhandelten Fall unterlag ein fränkisches Unternehmen nach zwei Erfolgen in den Vorinstanzen, weil es die Unterschiede nur mit der höheren Qualifikation der Angestellten begründet hatte. Dies sei kein sachlicher Grund, entschieden die Richter. Ein Gießerei-Arbeiter hatte geklagt, weil er wie die anderen rund 150 Arbeiter nur 55 Prozent eines Monatslohns als Weihnachtsgeld bekam, die rund 70 Angestellten dagegen ein volles Monatsgehalt. In dem nicht tarifgebundenen Unternehmen ist das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung der Firma. Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz müssten mit dem Zweck der Leistung begründet werden, entschied das BAG. Sachlich gerechtfertigt wäre es, damit Kräfte stärker an das Unternehmen zu binden, wenn Angestellte mit den nötigen Fähigkeiten im Vergleich zu Arbeitern schwerer oder nicht auf dem Arbeitsmarkt zu finden seien. Da das Unternehmen dies aber nicht erklärt habe, sei die angeführte unterschiedliche Qualifikation kein sachlicher Grund.

BAG 10 AZR 640/04


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