Fristlose Kündigung kann zu ordentlicher Kündigung werden

Eine verspätet ausgesprochene fristlose Kündigung kann vom Gericht in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Maßgebend ist nach Auffassung der Richter, ob das Fehlverhalten des Mitarbeiters objektiv betrachtet eine Kündigung rechtfertigt. Das Gericht wandelte mit seinem Spruch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers in eine ordentliche Kündigung um. Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter fristlos gekündigt, weil er ihn verdächtigte, aus firmeneigenen Computern Teile gestohlen zu haben. Allerdings hatte er die Kündigung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Wochen ausgesprochen. Der Mitarbeiter erhob daraufhin Kündigungsschutzklage, zu deren Begründung er unter anderem auf die verstrichene Frist hinwies. Das Gericht bestätigte zwar, dass der Arbeitgeber zu spät reagiert habe. Allerdings befanden die Richter, der Diebstahl rechtfertige in jedem Fall eine ordentliche Kündigung. Denn bei Vermögensdelikten gegen den Arbeitgeber sei diesem eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar.

LAG Mainz 11 Sa 1049/03


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